Wohnungsübergabe – Sicherheit für Mieter und Vermieter!

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Sie ziehen zum ersten Mal um und haben keinerlei Erfahrung, worauf es ankommt? Zwischen Umzugskartons packen und Möbel schleppen kann schnell etwas vergessen werden. Doch gerade bei einer Wohnungsübergabe sollten Sie die Augen offenhalten. Wir möchten, dass ihr Einzug reibungslos funktioniert!

Wie soll eine Wohnungsübergabe ablaufen?

1. Terminvereinbarung:

Der Termin für die Wohnungsübergabe sollte zwischen Vermieter und Mieter frühzeitig vereinbart werden. Oftmals möchten zusätzlich noch andere Personen begleitend dabei sein, weshalb eine frühe und konkrete Absprache zu empfehlen ist.

2. Anwesenheit:

In der Regel müssen Vermieter und Mieter bei der Wohnungsübergabe vor Ort sein. Der Vermieter muss zudem sicherstellen, dass der Mieter pünktlich nach der Vereinbarung in die Wohnung einziehen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Vermieter für alle dadurch entstehenden Zusatzkosten aufkommen. Wiederum muss der Mieter garantieren, dass dem Vermieter sein Mietobjekt, am letzten Tag der Mietzeit, in einem gepflegten Zustand zurückübergeben wird. Erfolgt die Übergabe nicht rechtzeitig, ist der Vermieter berechtigt, einen Schadensersatz zu fordern.

Sie selbst können nicht zum Termin erscheinen? – nicht schlimm, es geht auch anders:

Sind Sie selbst am Tag des Termines verhindert, wollen die Wohnung jedoch schnellstmöglich beziehen? Dann kann ein Dritter für Sie als Mieter einspringen. Hierzu wird lediglich eine schriftliche Vollmacht benötigt. Anstelle des Vermieters kann ein Makler oder eine Verwaltungsfirma beauftragt werden. Hier ist eine genaue Absprache zu hilfreich, da der Vermieter Vertragspartner ist und somit für die Fehler des Dritten haften muss.

Zudem ist bei der Wohnungsübergabe eine Begleitung aus dem Freundeskreis oder der Familie sinnvoll. Vier Augen sehen mehr als zwei und mögliche Mängel und Schäden an der Mietsache könnten im Alleingang schneller übersehen werden. Zudem kann ein Dritter als Zeuge das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben.

3. In welchem Zustand muss die Wohnung vergeben werden?

In der Regel sollte die Wohnung in einem besenreinen Zustand übergeben und grobe Verschmutzung sollten entfernt werden. Achten Sie darauf, Lebensmittel aus dem Kühlschrank zu entfernen, ggf. einmal zu staubsaugen und auch die Fenster einmal zu putzen. Sollten besondere Wünsche seitens des Vermieters zur Reinigung bestehen, können diese im Mietvertrag festgehalten werden. Hat der Mieter während seiner Mietzeit Schäden selbst verursacht, muss der die Kosten vollständig tragen.

Wohnungsübergabe – darauf kommt es an!

Bei der Wohnungsübergabe ist zum einen der Tag entscheidend. Am besten eignet sich hier ein heller und sonniger Tag, da so die optimalen Lichtverhältnisse geschaffen sind. Sie sollten sich außerdem an diesem Tag genügend Zeit nehmen um mit Ihrem neuen Vermieter ins zu Gespräch kommen und sich die Wohnung noch einmal genau anzuschauen. Folgenden Fragen sollten Sie unbedingt nachgehen:

  • Gibt es feuchte Stellen an den Decken und Wänden?
  • Wie sind die Zählerstände? (Strom, Gas, Wasseruhr)
  • Sind Fußböden zerkratzt oder haben Dellen?
  • Sind alle Fenster und Türen dicht und gut verschließbar?
  • Funktionieren die übernommenen Elektrogeräte?
  • Sind die Wasserhähne und die Klospülung voll funktionstätig?
  • Gibt es Risse im Waschbecken oder der Badewanne?
  • Funktioniert die Heizung?
  • Wie sehen der Dachboden und Kellerraum aus?
  • Was ist bei der Hausordnung zu beachten?

Sollte Ihnen ein Mängel oder Schaden auffallen, der Ihnen vorher nicht bekannt war, sollten Sie diesen unbedingt in Ihr Wohnungsübergabeprotokoll aufnehmen.

Wozu dient das Wohnungsübergabeprotokoll?

Das Wohnungsübergabeprotokoll dient als umfassende Bestandsaufnahme der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe und Abnahme. In diesem werden bei Einzug und Auszug der Wohnung mögliche Schäden protokolliert. Denn wenn Sie die Mängel nicht angeben, stehen Sie als Mieter womöglich am Ende als Verursacher da, und müssen für die entstandenen Schäden aufkommen. Das Wohnungsübergabeprotokoll dient der Streitvermeidung zwischen Mieter und Vermieter und kann im Ernstfall als Beweisstück vor Gericht verwendet werden. Gesetzlich ist ein solches Protokoll zwar nicht verpflichtend, jedoch in jedem Fall für beide Parteien empfehlenswert.

Inhalt des Wohnungsübergabeprotokolls

Die genauen Inhalte eines Wohnungsübergabeprotokolls sind nicht festgelegt. Zu empfehlen ist:

  • Der Name und die Adresse des Mieters und Vermieters
  • Die Zeugen oder Vertreter, welche bei der Wohnungsübergabe dabei waren
  • Das Datum der Übergabe und des Auszugs
  • Die Zählerstände und die Heizöltanks
  • Schlüsselübergabe (Wohnung, Briefkasten, evtl. Gartenhütte)
  • Alle Schäden und Mängel (diese sollten genau beschrieben werden)
  • Wurde die Wohnung besenrein übergeben?
  • Eventuell geplante Reparaturen

Auch wenn Sie sich nicht in allen Punkten einig sind, sollten Sie die Wohnungsübergabe gemeinsam protokollieren und auch verschiedene Sichtweisen festhalten.

Sie entdecken einen Mängel?

Sollte Ihnen bei ihrem Einzug ein Mängel auffallen, muss der Vermieter diesen in einem bestimmten Zeitraum beheben und die Kosten dafür übernehmen. Der Mieter ist allgemein dazu verpflichtet, in der Zeit seines Mietverhältnisses Schäden und Mängel unmittelbar nach Kenntnisnahme zu melden.

Schaden zu spät bemerkt?

Ist ein kleinerer Schaden oder Mängel bei der Wohnungsübergabe nicht aufgefallen, kann der Mieter im Nachgang keine Mietminderung fordern. Zudem kann dieser als Schuldiger gelten, wenn ein solcher Mängel beim Auszug noch bekannt ist und mögliche Kosten könnten entstehen. Wenn der Mieter einen Mängel oder Schaden übersieht und diesen nicht im Wohnungsübergabeprotokoll aufnimmt, kann dieser im Nachhinein ebenfalls keinen Schadensersatz mehr fordern. Aus diesem Grund ist eine genaue Beobachtung beider Parteien empfehlenswert. Auch wenn Sie Ihre Wohnung glauben zu kennen, ist ein genaues Hinschauen bei der Übergabe und Rückgabe der Wohnung entscheidend.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Steuer-, Rechts-, oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Ihre persönlichen Angelegenheiten sollten sie in jedem Fall einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater kontaktieren.

Trotz Sorgfalt und gründlicher Recherche kann es passieren, dass uns Fehler unterlaufen. Wir freuen uns über Anregungen und Hinweise.

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Eine Antwort

  1. Wir wollen in eine neue Mietwohnung ziehen. Schön zu lesen, dass diese in einem besenreinen Zustand übergeben werden sollte. Darauf werde ich achten.

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