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Im Grundbuch werden relevante Informationen zu einem Grundstück an zentraler Stelle gesammelt. Über die Grundbuchämter ist die Einsichtnahme in die Unterlagen möglich. Die dabei herausgegebene Abschrift wird als Grundbuchauszug bezeichnet.
Ein Grundbuchauszug ist unterteilt in fünf Bereiche. Davon enthalten die letzten drei Blätter sensible Daten zu einem Grundstück, weswegen häufig von den Grundbuchblättern „eins bis drei“ die Rede ist. Um als Käufer die Eigentümerschaft bestätigen zu können, ist meist das erste Grundbuchblatt ausreichend und es müssen nicht alle weiteren Informationen preisgegeben werden.
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