Shop
Energieausweise
Kaufen Sie energieeffizient
Sie möchten vor dem Kauf wissen, welche Energiewerte Ihre Immobilie hat?
Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Mai 2014 und macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Damit haben Sie als Käufer nun schon sofort bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, der entsprechend des Gebäudes in zwei verschiedenen Varianten existiert.
Variante 1 – Der bedarfsbasierte Energieausweis
Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.
Variante 2 – Der verbrauchsbasierte Energieausweis
Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Bevor wir Ihnen ein Objekt zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein Energieausweis vorhanden ist, um sicherzustellen, dass Sie die Energiewerte Ihres Wunschhauses oder Ihrer Wunschwohnung bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können.
FAQ
Grundbuchauszug
Was ist ein Grundbuchauszug?
Im Grundbuch werden relevante Informationen zu einem Grundstück an zentraler Stelle gesammelt. Über die Grundbuchämter ist die Einsichtnahme in die Unterlagen möglich. Die dabei herausgegebene Abschrift wird als Grundbuchauszug bezeichnet.
Ein Grundbuchauszug ist unterteilt in fünf Bereiche. Davon enthalten die letzten drei Blätter sensible Daten zu einem Grundstück, weswegen häufig von den Grundbuchblättern „eins bis drei“ die Rede ist. Um als Käufer die Eigentümerschaft bestätigen zu können, ist meist das erste Grundbuchblatt ausreichend und es müssen nicht alle weiteren Informationen preisgegeben werden.