Ab und an stoßen wir auf den Begriff Nießbrauchrecht oder kommen auch beim Thema Immobilien mit diesem in Berührung. Doch was genau bedeutet Nießbrauch(-recht) eigentlich? Wie kann ich dieses zu meinem Vorteil nutzen? Und was ist wichtig zu bedenken?
Was ist ein Nießbrauch(recht)?
Das Nießbrauch(recht) beschreibt ein unveräußerliches und unvererbliches Nutzungsrecht an fremden Eigentum. Es kann beispielsweise für Grundstücke, Fahrzeuge und Vermögen vereinbart werden- und natürlich auch für Ihre Immobilie. Der Nießbraucher hat dann das Recht, die Immobilie zu vermieten, zu verpachten und darin zu wohnen. Eigentümer ist jedoch der Käufer des Objektes. Das Ende des Nießbrauchrechts besteht in der Regel mit dem Tod des Nießbrauchers, kann jedoch auch zeitlich konkret abgesteckt werden.
Das Nießbrauchrecht hat viele Gestaltungsmöglichkeiten
Beim Nießbrauchrecht gibt es nicht die eine Vorgehensweise oder Umsetzungsmöglichkeit. Anpassend auf Ihre Situation und Ihre Umstände gibt es verschiedene Arten das Nießbrauchrecht umzusetzen:
- Bruchteilsnießbrauch: Der Nießbrauch bezieht sich nicht auf die komplette Immobilie, sondern nur auf einen bestimmten Anteil dieser.
- Vorbehaltsnießbrauch: Der Eigentümer überträgt die Immobilie oder das Grundstück auf einen neuen Eigentümer, kann sein Eigenheim jedoch weiterhin nutzen (wird oftmals innerhalb einer Familie genutzt).
- Quotennießbrauch: Der Eigentümer vereinbart eine bestimmte Quote, die dem Nießbraucher einen Anteil an bspw. Mieteinnahmen oder anderen Erträgen einräumt.
Ich bin Nießbraucher- was jetzt?
Sind Sie Nießbraucher, haben Sie das Recht wirtschaftliche Gewinne wie beispielsweise Mieteinnahmen aus dem Objekt zu erzielen- zum Verkauf sind Sie jedoch nicht berechtigt. Als Nießbrauchberechtigte/-r tragen Sie jedoch auch die gewöhnlichen Instandhaltungskosten wie Aufbesserungen und Renovierungen.
Ich bin Eigentümer- was jetzt?
Sind Sie Eigentümer, können Sie Geld für den Nießbrauch des Objektes verlangen. Ihre Pflicht ist es jedoch, außergewöhnliche Unterhaltungskosten (z.B Sanierung der Heizung) zu tragen und für Anlieger- und Erschließungskosten aufzukommen. Natürlich können Sie die Kostenaufteilung und zusätzliche Vereinbarungen auch individuell festlegen. Beim abschließenden Notartermin werden das Nießbauchrecht und die obigen Beschlüsse dann vom Notar beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen.
Alles hat seine Vor- und Nachteile
Nießbrauchrecht Nachteile
Das Nießbrauchrecht mindert den Wert ihrer Immobilie. Dies ist jedoch nur bei einem geplanten Verkauf relevant. – Meist wird das Nießbrauchrecht auf Lebzeiten übertragen, wodurch eine dauerhafte Verantwortung und eventuelle Kosten für den Eigentümer bestehen. – Durch die Wertminderung bestehen Schwierigkeiten Darlehen aufzunehmen, da der Nutzer nicht mehr der Besitzer der Immobilie ist. Somit könnten Kredite abgelehnt oder nur sehr teuer angeboten werden.
Nießbrauchrecht Vorteile:
Durch das Nießbrauchrecht können Sie in Ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. – Der Verkauf erbringt Ihnen einen hohen Kapitalbetrag, mit dem Sie einen altersgerechten Umbau oder andere Vorhaben umsetzen können. – Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie können durch den notariell festgelegten Vertrag verhindert werden. – Es besteht eine Vermietungsmöglichkeit durch das lebenslange Nießbrauchrecht, welches ihnen eine sichere Altersversorgung oder zusätzliche Liquidität erbringen kann.