Grundbuchauszug anfordern: Wann, wie und wer berechtigt ist

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Im Grundbuch sind alle Informationen rund um ein Grundstück oder eine Immobilie beschrieben – dazu gehören Eigentumsverhältnisse oder bestehende Hypotheken. Um diese Informationen einzusehen, muss ein Grundbuchauszug angefordert werden. Allerdings ist das nur unter bestimmten Umständen zulässig. Hier erfahren Sie wer einen Grundbuchauszug beantragen darf und wie viel dieser kostet.

Ein Anlass bei dem ein Grundbuchauszug benötigt wird, ist die Finanzierung einer Immobilie bei einer Bank. Banken benötigen einige Unterlagen und fordern unter anderem einen Grundbuchauszug. Den erhält der bisherige Eigentümer gegen eine Gebühr beim örtlichen Grundbuchamt beim Amtsgericht.

Was ist ein Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug enthält alle relevanten Informationen zu einer Immobilie. Dieser ist eine Abschrift des Inhalts des Grundbuchblattes. Folgende Informationen können aus dem Auszug entnommen werden:

  • Flurnummer des Grundstücks
  • Eigentumsverhältnisse
  • Hypotheken, Nießbrauch- oder Grundpfrandrecht

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern

Nicht jeder kann aus Neugierde einen Grundbuchauszug anfordern. Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, damit ein Einblick gewährt wird. Das berechtige Interesse besteht in folgenden Personen:

  • Eigentümer der Immobilie
  • Erben einer Immobilie (für die Entscheidung ob das Erbe angetreten oder ausgeschlagen wird)
  • Gläubiger der Immobilie
  • Gläubiger, die eine Zwangsvollstreckung beantragen wollen
  • Personen, die ein Wegerecht haben
  • Mieter, die wissen möchten, ob der Vermieter der tatsächliche Eigentümer ist
  • Behörden, Gerichte, Notare, öffentlich bestelle Vermessungsingenieure

Generell ist zu beachten, dass die Grundbuchämter einen gewissen Ermessenspielraum haben, ob ein berechtiges Interessse vorliegt oder nicht.

Wo und wie bekommt man den Grundbuchauszug

Den Grundbuchauszug beantragt man beim Grundbuchamt, das zu den örtlichen Amtsgerichten gehört. Alternativ können Sie den Grundbuchauszug direkt in unserem Online-Shop bestellen.

Dokumente direkt in unserem Onlineshop bestellen

Wer sich mühsame Ämtergänge ersparen will, kann den Grundbuchauszug direkt in unserem Onlineshop bestellen. Dazu wird lediglich die Vollmacht benötigt. Außerdem hilft FREIRAUM4 Ihnen bei der Zusammenstellung und Aufbereitung anderer Mindestunterlagen. Bestellen Sie die benötigten Unterlagen direkt in unserem Onlineshop.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Steuer-, Rechts-, oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Ihre persönlichen Angelegenheiten sollten sie in jedem Fall einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater kontaktieren.

Trotz Sorgfalt und gründlicher Recherche kann es passieren, dass uns Fehler unterlaufen. Wir freuen uns über Anregungen und Hinweise.

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6 Antworten

  1. Danke für den hilfreichen Artikel über Grundbuchauszüge. Interessant, wer alles ein berechtigtes Interesse am Einblick in ein Grundbuch hat. Interessant wäre es zu wissen, wie es bezüglich der Grenzvermessungen eines Grundstückes aussieht und wo genau im Grundbuch diese Angaben vermerkt sind.

  2. Wir möchten ein kleines Gartengrundstück kaufen. Schön zu erfahren, dass die Vermessungsingenieure auch den Grundbuchauszug anfordern dürfen. Eventuell kann diese auch die Parifizierung vornehmen.

  3. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Vermessungsingenieur. Dabei ist es interessant zu erfahren, dass diese auch Grundbuchauszüge anfordern können. Ich hoffe, dass er fündig wird.

  4. Mein Vermessungsingenieur hat vor kurzem auch einen Grundbuchauszug angefordert. Ich habe mich gefragt, ob er das überhaupt darf. Meine Frau hat mich dann aufgeklärt.

  5. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Grundbuch. Gut zu wissen, dass man mithilfe eines Dokuments leicht an den Grundbuchauszug kommt. Ich habe vor kurzem meine Grenzen vermessen lassen.

  6. Interessant, ich wusste nicht, dass Vermessungsingenieure einen Grundbuchauszug anfordern können. Wir haben per GPS Vermessung festgestellt, wie groß das Grundstück ist. Vielleicht hätte es auch auf diesem Wege geklappt.

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