Sondernutzungsrecht – Gemeinschaftseigentum exklusiv nutzen!

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In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gibt es Bereiche, die alle Mitglieder gleichermaßen nutzen können und die zum Gemeinschaftseigentum gezählt werden. Sie sind selbst Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und benötigen mehr Stauraum, Privatsphäre, einen alleinigen Stellplatz oder zusätzliche Nebeneinkünfte? Dann machen Sie jetzt Gebrauch des Sondernutzungsrechtes und genießen Sie die exklusive Nutzung Ihrer Gemeinschaftsflächen!

Was ist ein Sondernutzungsrecht?

Das Sondernutzungsrecht betrifft insbesondere jeden Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es befugt den jeweiligen Eigentümer oder dessen Mieter eine bestimmte Fläche innerhalb der Gemeinschaftsfläche alleinig zu nutzen. Der sogenannte Sondernutzungsberechtigte verfügt dann über besondere Rechte, aber auch Pflichten rund um seine Nutzungsfläche. Sie haben schon mit anderen Eigentümern über Ihr Vorhaben gesprochen und Ihr Interesse geweckt? – dann können Sie das Sondernutzungs- recht auch als Gruppe innerhalb Ihrer Wohnungsgemeinschaft beanspruchen!

Worauf kann ein Sondernutzungsrecht erhoben werden?

Prinzipiell können Sie alle Bereiche, außer den Wohnraum anderer Eigentümer, für Ihre eigene Nutzung beanspruchen. Hierzu zählen zum Beispiel Terrassen, Bereiche des Gemeinschaftsgartens, Kellerräume, Dachböden, Stellplätze oder Garagenabteile. Aber auch Teile der Außenwände können beispielsweise für Installationen als Ihre eigene Nutzungsfläche in Frage kommen.

Wie wird das Sondernutzungsrecht festgelegt?

Das Sondernutzungsrecht können Sie vor dem Einzug in eine Wohnung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) oder dessen Kauf vereinbaren und in die Teilungsvereinbarung eingetragen lassen. Laut Wohnungseigentumsgesetz ist dies jedoch auch noch im Nachhinein möglich. Die Voraussetzung ist in diesem Fall die Zustimmung aller Eigentümer Ihrer Wohnungsgemeinschaft. Eine mündliche Abstimmung oder ein Mehrheitsentscheid reicht hier jedoch nicht aus. Das Sondernutzungsrecht muss immer von einem Notar beglaubigt und kann zusätzlich ins Grundbruch eingetragen werden.

Welche Rechte und Pflichten sind einzuhalten?

Auch wenn Sie der Sondernutzungsberechtigte sind, gehört Ihre Nutzungsfläche weiterhin dem Gemeinschaftseigentum an. Dies bedeutet zum einen, dass Sie nur unbeständige Änderungen (z.B die Lagerung von Möbeln) vornehmen dürfen. Der Umbau oder jegliche bauliche Veränderung sind daher nicht gestattet oder müssen vorab mit den anderen Eigentümern abgesprochen werden. Zum anderen heißt dies jedoch auch, dass Sie nicht zwingend für die Instandhaltung, Reparaturen oder Unterhaltung der Nutzungsfläche verantwortlich sind- meistens wird dies aber als Voraussetzung der anderen Eigentümer beim Notar festgelegt. Als Sondernutzungsberechtigter besitzen Sie hingegen das Recht, Ihren Sondernutzungsgegenstad an Dritte zu vermieten und die Erträge für private Zwecke zu nutzen.

Dauer & Kündigung 

Die Dauer des Sondernutzungsrechtes kann entweder individuell vereinbart oder beim Notartermin mit festgelegt werden. Ansonsten besteht keine bindende Frist für den Sondernutzungsberechtigten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn dieser seine Pflichten oder beglaubigte Vereinbarungen verletzt. In diesem Fall können die anderen Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Klage einreichen. Ein Gericht entscheidet dann über die jeweiligen Einzelfälle und kann dem Betroffenen ggf. das Sondernutzungs- recht wieder entziehen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Steuer-, Rechts-, oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Ihre persönlichen Angelegenheiten sollten sie in jedem Fall einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater kontaktieren.

Trotz Sorgfalt und gründlicher Recherche kann es passieren, dass uns Fehler unterlaufen. Wir freuen uns über Anregungen und Hinweise.

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4 Antworten

  1. Gut zu wissen, dass das Sondernutzungsrecht einfach in die Teilungsvereinbarung eingetragen werden kann. Wir würden das Haus meiner Tante bekommen, wenn wir es renovieren und dafür hätte sie für bestimmte Bereiche ein Sondernutzungsrecht. Wir wollen auch gleichzeitig ein zusätzliches Gebäude auf dem Grundstück bauen lassen und suchen noch nach einer Bauträgerfirma. Am Ende soll dort Platz für mindestens drei Familien sein. Danke für die Aufklärung!

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Immobilien. Ich suche aktuell nach einem Notar für Immobilienrecht. Es ist interessant, dass außer den Wohnraum anderer Eigentümer, für die eigene Nutzung alle Bereiche, beansprucht werden können.

  3. Mein Onkel möchte gerne eine Immobilienanlage erwerben. Dabei ist es interessant zu erfahren, was unter dem Sondernutzungsrecht zu verstehen ist. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  4. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Sondernutzungsrecht. Gut zu wissen, dass ein Sondernutzungsrecht immer von einem Notar beglaubigt werden muss. Wir möchten aktuell ein Sondernutzungsrecht für unser Grundstück vergeben und müssen wohl dafür noch einen Notar kontaktieren.

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