Die Provision beim Kauf einer Immobilien beschäftigt sowohl Käufer als auch Verkäufer. Seit dem 23.12.2020 ist eine neue Regeln über die Maklercourtage in Kraft getreten. Diese regelt, dass Käufer nicht mehr Maklerprovision zahlen dürfen als Verkäufer. In den meisten Fällen wird die Courtage nun hälftig aufgeteilt.
Nach dem bis 2020 geltenden Maklerrecht war es Verkäufern und Käufern gestattet jeweils frei über die zu bezahlende Provision zu verhandeln. Die Höhe der Maklercourtage hing oft von den ortsüblichen Gepflogenheiten ab. So konnte es vorkommen, dass Immobilienmakler in Berlin ihre Provision den Käufern in Rechnung stellte und Verkäufer gar keine Provision zahlen mussten. In anderen Teilen Deutschlands, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder in Bayern war es bereits üblich, dass die Provision gleichmäßig zwischen Verkäufern und Käufern aufgeteilt wurde.
Neues Gesetz zur Maklerprovision: Die Courtage wird hälftig geteilt
Wenn Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser (auch Doppelhaushälften oder Reihenhäuser) an Verbraucher als Kunden vermittelt werden, darf der Käufer nicht mehr Courtage zahlen als der Verkäufer. In den meisten Fällen wird die Provision nun zwischen Käufern und Verkäufern hälftig aufgeteilt.
Beim Immobilienverkauf werden zwei provisionspflichtige Maklerverträge abgeschlossen – so verpflichten sich sowohl Kaufinteressenten als auch Verkäufer zur Bezahlung der Provision in jeweils gleicher Höhe an den Makler.
Kein Bestellerprinzip: Provisionsregelung Verkauf vs Miete
Die Regelung der Maklercourtage beim Immobilienverkauf ist anders im Gesetz geregelt als bei der Miete. Kommt es zu der Vermittlung einer Wohnung oder einem Haus, können Immobilienmakler mit den Mietinteressenten keinen Maklervertrag abschließen, der zur Maklercourtage verpflichtet.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Das neue Gesetz gilt bisher nur für die Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Demnach fallen Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser oder Baugrundstücke nicht unter das neue Maklerrecht. Bei diesen Objekte kann es weiterhin zu unterschiedlichen Provisionsbeträgen für Verkäufer und Interessenten kommen.
Was ist die Innenprovision?
Es besteht die Möglichkeit, dass Verkäufer einer Immobilie mit Makler abstimmten, dass sie die Provision komplett übernehmen. In diesem Fall vertritt der Makler allein die Interessen des Verkäufers.
2 Antworten
Mein Onkel möchte gerne eine Immobilie verkaufen. Dabei ist es gut zu wissen, dass man auch Maklerkosten berücksichtigen sollte. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.
Mein Vater möchte seine Gewerbeimmobilien verkaufen. Gut zu wissen, dass die Maklercourtage beim Immobilienverkauf anders im Gesetz geregelt ist als bei der Miete. Ich hoffe, dass er sie trotzdem zu einem guten Preis verkauft bekommt.