Energieausweis: Welche Informationen enthält er?

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Die bis zum 1. Dezember 2020 geltende Energieeinsparverordnung EnEV wurde von dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Beim Verkauf von jeder Immobilie muss ein Energieausweis vorliegen, obwohl das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) inzwischen die bisher geltende Energieeinsparverordnung EnEV abgelöst hat. Vor dem Verkauf einer Immobilie müssen Eigentümer deshalb den Energieausweis beschaffen und den Kaufinteressenten vorlegen.

Hält man den Energieausweis für ein Gebäude mit mehreren Wohnungen in Händen, dann stellt sich zunächst die Frage, was damit alles ausgesagt werden soll. Das Ampelsystem mit den Buchstaben von „A – H” hat sich für die Energiekennwerte etabliert. Dabei steht „A+” für eine sehr gut Energiebilanz und „H” für eher schlechte Energiewerte. Das gleiche System wird beim Kauf verschiedener Elektrogeräte, wie beispielsweise Kühlschränken oder Waschmaschinen verwendet.

Welche Informationen erhält der Energieausweis über eine Immobilie?

Als erstes sollte geschaut werden um welche Art es sich bei dem vorliegenden Energieausweis handelt. Es kann ein verbrauchsbasierter (V) oder ein bedarfsorientierter (B) Energieausweis sein. Auch sollte beachtet werden, dass ein Energieausweis bei Einfamilienhäuser für diese Immobilie gilt. Bei Eigentumswohnungen wird der Energieausweis für das gesamte Haus und nicht für die einzelne Wohnung erstellt.

Der Verbrauchsausweis

Bei dem verbrauchsorientierten Energieausweis werden die Verbrauchswerte für die Immobilie aus den letzten drei Nebenkostenabrechnungen zusammengetragen und daraus der Energiekennwert für die Immobilie gebildet. Das Heizverhalten des bisherigen Nutzers hat Einfluss auf diese Werte, so dass der Energieausweis nur eingeschränkt den energetischen Dämmzustand der Immobilie widerspiegeln kann.

Der Bedarfsausweis

Beim bedarfsorientieren Energieausweis werde Werte zur Dämmung, energiesparenden Fenster, Wanderstärke etc. mit eingebunden und daraufhin ein Energiekennwert für die Immobilie ermittelt. In Fachkreisen gilt dieser Energiekennwert als aussagekräftiger zur energetischen Ertüchtigung einer Immobilie als der Verbrauchsausweis.

Gut zu wissen: Denkmalgeschützte Immobilien benötigen keinen Energieausweis.

Sonstige Informationen zum Energieausweis

Dadurch, dass es auch noch einen eigenen Wert für den Primär- und einen für den Endenergieverbraucht gibt, wird das Lesen eines Energieausweises erschwert. Wie bereits erwähnt kommt es bei dem Verbrauchsausweis auch auf das Verhalten der Bewohner einer Wohnung an. Jemand, der seine Heizung den ganzen Tag bei geöffnetem Fenster auf volle Leistung stellt, verbraucht wesentlich mehr Energie als jemand, der seine Heizung tagsüber herunterdreht und nur einige Male stoßlüftet.

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Smarte Haustechnik, die teilweise per App gesteuert wird kann sich positiv auf den Energieverbrauch auswirken. Ab Mai 2021 müssen in den neu ausgestellten Energieausweisen zusätzlich Angaben zu einer Art Gesamtwert der CO2-Bilanz der Immobilie stehen.

Immobilien mit schlechter Energiebilanz

Eine Immobilie, die einen Energieverbrauch von unter 30 kWh je Quadratmeter und Jahr aufweisen kann erhält den Standard „A+”. Dieser Standard wird auch als Passivhausstandard oder Standard KfW 40 bezeichnet. Nicht alle Neubauten erreichen diesen Standard. Normalerweise besitzen Häuser und Eigentumswohnungen eher die Klasse „B” oder „C”.

Wenn eine Immobilie im „roten“ Bereich liegt, dann handelt es sich in der Regel um einen unsanierten und energetisch schlecht gedämmten Altbau. In diesem Fall sollten im Laufe der Zeit einige Maßnahmen an der Immobilie vorgenommen werden, die den Energiekennwert verbessern. Dies kann beispielsweise durch die Dämmung der Fassade oder des Dachs erreicht werden. Auch kann eine neue Heizung oder der Einbau neuer Fenster zu wesentlichen Verbesserungen führen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Steuer-, Rechts-, oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Ihre persönlichen Angelegenheiten sollten sie in jedem Fall einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater kontaktieren.

Trotz Sorgfalt und gründlicher Recherche kann es passieren, dass uns Fehler unterlaufen. Wir freuen uns über Anregungen und Hinweise.

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