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Grundbuchrechner

Notarkosten und Grundbuchgebühren berechnen

Grundbuchrechner: Notarkosten und Grundbuchgebühren berechnen

Mit unserem Grundbuchrechner können Sie bei einem Hauskauf oder –bau einfach und schnell die anfallenden Notarkosten und Grundbuchkosten berechnen.

Jeder Immobilienkauf in Deutschland muss notariell beglaubigt werden, dafür fallen entsprechende Notarkosten an. Außerdem ist es erforderlich, die durch den Immobilienkauf entstehende Grundschuld sowie den Grundstückskauf im Grundbuch vermerken zu lassen. Auch hierfür müssen Sie Gebühren zahlen.

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FAQ
Grundbuchrechner

Auf der Suche nach der passenden Immobilie sind neben dem Kaufpreis auch die Kaufnebenkosten für das gesamte Finanzierungsvolumen von Bedeutung.
Mit dem Grundbuchrechner von Dr. Klein können Sie bei einem Hauskauf oder –bau einfach und schnell die anfallenden Notarkosten und Grundbuchkosten berechnen. Denn jeder Immobilienkauf in Deutschland muss notariell beglaubigt werden, dafür fallen entsprechende Notarkosten an. Außerdem ist es erforderlich, die durch den Immobilienkauf entstehende Grundschuld sowie den Grundstückskauf im Grundbuch vermerken zu lassen. Auch hierfür müssen Sie Gebühren zahlen.

Die Kosten für den Notar sind im so genannten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotGK) hinterlegt. Auch die Gebühren für die Beurkundung sowie die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt sind dort festgeschrieben. Damit Sie nicht mühsam Gesetzestexte und Gebührenordnungen studieren müssen, haben wir unseren Grundbuchrechner konzipiert. Hier sehen auf einen Blick, mit welcher Summe Sie bei den Grundbuchkosten sowie den Notarkosten rechnen müssen.

Der Grundbuchrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und einfach die anfallenden Notar- und Grundbuchkosten bei einem Immobilienkauf, einer Umschuldung oder einer Grundbuchänderung zu berechnen. Damit Sie die Grundbuchgebühren und Notarkosten für Ihren Hauskauf mit dem Rechner ermitteln können, brauchen Sie als Grundlage nur den Kaufpreis Ihrer Immobilie sowie die Höhe der Grundschuld, die Sie eintragen lassen möchten.

Zunächst aber müssen Sie wählen, zu welchem Zweck Sie den Grundbuchrechner nutzen möchten. Stehen Sie kurz vor einem Haus- oder Grundstückskauf, wählen Sie den voreingestellten Reiter zum Kauf einer Immobilie mit Grundschuldeintragung. Sind Sie bereits Eigentümer und möchten Ihre Baufinanzierung umschulden, können Sie sich ebenfalls die Grundbuchkosten und Notarkosten berechnen zu lassen. Eine weitere Möglichkeit ist die Gebührenberechnung für eine Löschung, Abtretung oder den Neueintrag in das Grundbuch.

Der Grundbuch- und Notargebührenrechner zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie zusätzlich zum Preis Ihrer Immobilie rechnen müssen. Zudem sehen Sie noch einmal detailliert, was die einzelnen Punkte kosten. Diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt und deshalb nicht verhandelbar.

Möglichkeiten zum Sparen gibt es dennoch, denn die Höhe der Notar- und Grundbuchkosten wird wesentlich von der Höhe des Kaufpreises und der aufgenommenen Darlehenssumme beziehungsweise der einzutragenden Grundschuld bestimmt. So kann es beispielsweise bei einem Neubau sinnvoll sein, das Grundstück separat zu erwerben, da ein unbebautes Grundstück wesentlich günstiger ist als ein Grundstück mit Immobilie. Zudem kann in den meisten Fällen auf ein Notaranderkonto verzichtet werden. Legen Sie stattdessen die Zahlungsbedingungen verbindlich im Kaufvertrag fest, der Notar prüft die Einhaltung dann ohne zusätzliche Kosten.

Auch eine kostenpflichtige Auflassungsvormerkung ist nicht in jedem Fall notwendig. Verkaufen Sie Ihr Haus an jemanden aus der Familie oder dem Freundeskreis, kann darauf verzichtet werden, da die Immobilie nicht extra reserviert werden muss. Des Weiteren können Sie bei einer Umschuldung viel Geld mit einer Grundschuldabtretung sparen, da nicht extra Gebühren für die Löschung und Neueintragung der Grundschuld anfallen.

Wie genau eine Baufinanzierung unter Berücksichtigung der Kaufnebenkosten aussehen könnte, erfahren Sie auf Wunsch von einem Spezialisten für Baufinanzierung bei Dr. Klein.

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