Bausparen – Wie sinnvoll ist es noch einen Bausparvertrag abzuschließen?

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Wie funktioniert Bausparen?

Egal, ob bei einem Immobilienkauf, einem Modernisierungsvorhaben oder geplanten Sanierungen kann einem ein Bausparvertrag unter die Arme greifen. Mit diesem durchlaufen Sie zwei Phasen: die Spar- und die Darlehens-/bzw. Tilgungsphase. Wird der Bausparvertrag ausreichend bespart, ist er zuteilungsreif und die benötigte Bausparsumme steht Ihnen zur Verfügung, um geplante Vorhaben umzusetzen.

  1. Sparphase: In der Sparphase werden monatlich festgelegte Beiträge in den Bausparvertrag eingezahlt, bis ein Sparanteil von 40-50% der Bausparsumme erreicht ist. Die Dauer und Höhe dieser Beiträge sind abhängig von dem jeweiligen Vorhaben, der Bausparsumme sowie des Tarifs. Wie viel sie genau sparen und in den Bausparvertrag einzahlen liegt dabei in Ihren Händen. Sobald das Sparziel erreicht ist, wird der Bausparvertrag als zuteilungsreif bezeichnet und die Bausparsumme kann ausgezahlt werden. An diesem Punkt können Sie frei entscheiden, ob sie die Summe annehmen, später beanspruchen oder den Vertrag auflösen, um sich das Sparguthaben auszahlen zu lassen.
  2. Darlehens-/ Tilgungsphase: In der Darlehens- und Tilgungsphase wird Ihnen das angesparte Guthaben inklusive Zinsen und das Darlehen vollständig ausgezahlt und muss nun auch getilgt werden. Die monatliche Tilgungsrate und dessen Rückzahlungszeitraum können Sie bei Vertragsabschluss selbst festlegen. Es gilt jedoch: Umso schneller die Rückzahlung, desto niedriger der Kreditzins.

Für wen ist ein Bausparvertrag interessant?

  • Sie möchten ihr Haus oder ihre Wohnung sanieren, modernisieren oder für die Instandhaltung vorsorgen
  • Sie möchten eine Immobilie kaufen oder planen den Kauf in der Zukunft
  • Sie möchten sich gegen steigende Zinsen absichern
  • Sie sind Mieter und möchten ihre Wohnung umbauen (nach Absprache mit dem Vermieter)

Ist ein Bausparvertrag sinnvoll?

  1. Zinsen sichern: Sollte sie aktuell darüber nachdenken, in Zukunft zu bauen, zu kaufen oder ihre Immobilie zu erneuern, könnte sie ein Bausparvertrag für Sie lohnen. Im Gegensatz zu den Zinsen für einen Bausparvertrag, ändern sich Bauzinsen sehr dynamisch und steigen auch aktuell immer weiter an. Daher ist Bausparen sinnvoll, da der Darlehenszins nach Vertragsabschluss festgeschrieben ist und Sie sich so ihre günstige Finanzierung für die Zukunft sichern können. Somit profitieren sie von einem günstigen Zinssatz und sind von den Entwicklungen auf dem Zinsmarkt weitestgehend unabhängig.
  2. Modernisierung/Instandhaltung: Um monatlich Geld zurückzulegen und eine Instandhaltungsrücklage aufzubauen, ist ein Bausparvertrag ebenfalls Sie können Sanierungen und Modernisierungen frühzeitiger realisieren, da sie nur einen Anteil ansparen müssen und Ihnen der Rest als Darlehen von der Bausparkasse zur Verfügung gestellt wird. Da es sich bei Sanierungen und Umbauten oftmals um geringere Summen handelt gelingt ihnen meist eine günstige Finanzierung.
  3. Staatliche Förderungen: Sollten Sie regelmäßig in Ihren Bausparvertrag einzahlen können Sie zusätzlich durch staatliche Förderungen belohnt werden. Dazu zählen beispielsweise die Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, vermögenswirksame Leistungen und die Riester- Förderung.
  4. Sparvertrag für Jugendliche und Kinder: Auch für Ihre Kinder oder Enkel ist ein Bausparvertrag sinnvoll, um schon frühzeitig Vermögen aufzubauen und einen finanziellen Grundstein zu legen. Dazu kommt der Vorteil, dass Jugendliche zwischen 16- 25 Jahren den Bausparvertrag als reinen Sparvertrag abschließen können und zusätzlich staatliche Förderungen wie die Wohnbauprämie oder den Junge- Leute- Bonus erhalten. Darüber hinaus können auch andere Familienmitglieder mit in den Bausparvertrag einzahlen. Sollte der Bausparvertrag von Ihnen oder ihren Kindern nicht mehr gebraucht werden, kann er ebenfalls auf andere Familienmitglieder übertragen werden.
  5. Flexibilität bei der Sparrate: Ihre Lebenssituation ändert sich plötzlich und Sie möchten mehr ansparen oder Ihre Rate verringern? Das ist kein Problem, denn die Sparrate kann variieren und individuell angepasst werden.
  6. Keine Darlehensverpflichtung: Sollten Sie das Darlehen nicht beanspruchen, können sie lediglich das Sparguthaben abrufen.
  7. Wahlzuteilung und Mehrzuteilung: Indem sie eine Wahlzuteilung bei ihrer Bausparkasse beantragen, können Sie eine frühzeitige Zuteilung ihres Bausparvertrages erzielen (Im Gegenzug für eine höhere Rate). Sollten Sie eine höhere Darlehensauszahlung als vereinbart benötigen ist dies mit einer Mehrzuteilung und ebenfalls gegen eine erhöhte Rate möglich. Da diese Möglichkeiten nicht jede Bausparkasse anbietet sollten Sie vorab Rücksprache halten.

Was ist zu beachten?

  1. Kosten: Neben den monatlichen Sparbeiträgen fällt eine Abschlussgebühr von 1- 1,6% der Bausparsumme an. Die früheren jährlichen Kontogebühren müssen aufgrund neuer Regelungen nicht mehr von Ihnen gezahlt werden.
  2. Kündigung: In der Ansparphase ist der Bausparvertrag jederzeit kündbar. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach 6 Monaten. Sollten sie eine frühere Auszahlung fordern, können Gebühren von 3% der Auszahlungssumme anfallen. Zudem sollten Sie beachten, dass bei einer vorzeitigen förderschädlichen Kündigung die bis dahin erhaltenen Förderungen (z.B. Riester, Wohnungsbauprämie) ggf. zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus dürfen Bausparkassen Bausparverträge ihrerseits kündigen, wenn diese länger als 10 Jahre zuteilungsreif sind.
  3. Zuteilung: Grundsätzlich ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, wenn die Mindestsparzeit abgelaufen oder die Sparsumme erreicht ist, jedoch kann es bei der Auszahlung zu Wartezeiten kommen. Das liegt daran, dass die Bausparkasse immer nur eine bestimmte Anzahl an Bausparern Darlehen anbietet, da die finanziellen Mittel zur Auszahlung aus den Bausparverträgen entnommen werden, die noch längst nicht zuteilungsreif sind. Sollten also viele Bausparer zur selben Zeit eine Auszahlung anfordern, kann diese sich mit einer Wartezeit verzögern.
  4. Eigenkapital: Um das Darlehen zu erhalten, benötigen Sie in der Regel mindestens 40- 50% der Bausparsumme aus Eigenkapital. Ausgenommen ist hier die Entscheidung für eine Wahlzuteilung.
  5. Zinssatz: Grundsätzlich wird der Zinssatz beim Vertragsabschluss festgeschrieben. Jedoch besteht die Möglichkeit durch einen späteren Tarifwechsel den Darlehenszins flexibel anzupassen. Da dies nicht von jeder Bausparkasse realisiert wird, informieren wir sie gerne vorab genau!

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Steuer-, Rechts-, oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Ihre persönlichen Angelegenheiten sollten sie in jedem Fall einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzberater kontaktieren.

Trotz Sorgfalt und gründlicher Recherche kann es passieren, dass uns Fehler unterlaufen. Wir freuen uns über Anregungen und Hinweise.

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5 Antworten

  1. Wir wollen eine Badezimmerrenovierung machen lassen. Dazu wollen wir einen Bausparvertrag abschließen. Dank des Beitrags habe ich viel über diesen erfahren.

  2. Vielen Dank für diesen Artikel zum Bausparen. Gut zu wissen, dass man sich mit so einem Vertrag die Zinsen sichern kann.. Ich möchte bald ein Haus bauen und informiere mich daher zur Immobilienfinanzierung.

  3. Ich habe überlegt, einen Bausparvertrag anzulegen. Ich wusste noch gar nicht, dass man dabei zusätzlich durch staatliche Förderungen belohnt werden kann. Ich werde mich von einem Freund, der Steuerberater ist, nochmal beraten lassen.

  4. Ich möchte mich über die Baufinanzierung informieren. Gut zu wissen, dass der Bausparvertrag immer noch sinnvoll ein kann. Dies werde ich mir genauer anschauen.

  5. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Bausparvertrag. Gut zu wissen, dass der Bausparvertrag zuteilungsreif, wenn die Mindestsparzeit abgelaufen ist. Ich werde mich mal von einer Beratung für einen individuellen Bausparvertrag beraten lassen.

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